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Das Darlehen

In der Regel ist eine Finanzierung über das Darlehen unentgeltlich. Nebst Rückgewährung des Nennwertes von Geld- oder Sachschuld muss so durch den Darlehensnehmer auch ein gewisser Zins gezahlt werden. Umgangssprachlich nennt man das Darlehen auch Kredit oder eben Finanzierung – Nennweisen, die definitiv häufiger genutzt werden.

Die Finanzierung kann auf zwei verschiedenen Vertragstheorien beruhen, welche letztendlich jedoch keine praktischen Auswirkungen auf das Darlehen haben. So gibt es die „Möglichkeit“, dass der Vertrag erst mit diesem rechtswirksam wird oder erst dann, wenn das Geld durch den Darlehensgeber tatsächlich ausgezahlt wird. . Kommt es zur Fälligkeit des Darlehens, ist der Darlehensnehmer verpflichtet, denn Geldwert beziehungsweise die Sachschuld zurückzugewähren.

Schließt man letztendlich ein Darlehen ab, folgt wohl oder übel immer die Frage nach einer Restschuldversicherung. Gegen unvorhergesehene Folgen, wie beispielsweise Tod oder Arbeitsunfähigkeit kann sich der Kreditnehmer absichern. Die Bank hat somit auch die Sicherheit, ihr Geld zurück zu bekommen, egal, was passiert.

Darlehenskosten

Der entscheidende Kostenindikator bei der Suche nach einer Finanzierung ist der Effektivzins. Der Effektivzins wird auf Grundlage gesetzlicher Regelungen berechnet, eine sehr gute weitere Methode der Berechnung stellt jedoch auch die klassische Rentenrechnung dar. Diese Berechnung kann letztendlich jedoch nur erfolgen, wenn Betrag und Zeitpunkt aller mit dem Darlehen verbunden Ein- und Auszahlung vom Darlehensgeber abgefragt werden können. Zu den Auszahlungen eines Darlehens gehört der Darlehensbetrag selber. Die Einzahlungen sind dann die Zinsen (Sollzinsen, Verzugszinsen), die einzelnen Tilgungen, die Bankgebühren, die Versicherungskosten und selbstverständlich die Restschuld bei einer vorzeitigen Tilgung. Das Schema der Effektivzinsberechnung kann heutzutage häufig gar nicht mehr angewandt werden. Die Anwendung der klassischen Rentenberechnung eignet sich dann besonders gut, weil die Manipulation des Effektivzinses durch Darlehensgestaltungen vermieden werden können.

Weitere Darlehenskosten, die als solches häufig nicht aufgeführt werden, sind die Beiträge der Restschuldversicherung, sofern diese abgeschlossen wurde. Häufig wird der gesamte Betrag für diese in der Regel notwendige Versicherung bei Kreditauszahlung abgezogen. Um keinen Verlust an der Kreditsumme zu erlangen, wird der zu zahlende Betrag vorher auf die Darlehenssumme drauf gerechnet.

Darlehensarten und -sicherung

Selbstverständlich gibt es nicht nur eine Art der Finanzierung. Häufig richtet sich die Art des Darlehens nach der Rückzahlungsvariante. So gibt es beispielsweise das Endfällige Darlehen. Dieses wird auch Fälligkeitsdarlehen oder Festdarlehen genannt. Die Kreditsumme wird am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Des Weiteren gibt es das Annuitätendarlehen. Der jährliche zu zahlende Betrag dieser Finanzierung, der aus Tilgung und Zins besteht, bleibt immer gleich. Das Tilgungsdarlehen kennzeichnet sich dadurch, dass die zu zahlenden Raten immer weniger werden. Die Tilgungsrate ist nämlich immer gleichbleibend und der Zins sinkt im Laufe der Zeit gen Null. Weitere Darlehensformen sind die Bauspardarlehen, das Massedarlehen, das Abrufdarlehen und das Partiarische Darlehen. Die Sicherung einer solchen Finanzierung erfolgt mit Hilfe einer Bürgschaft durch einen Dritten, Grundschulden, Abtretung von Forderungen, Sicherungsübereignung von Sachen.

Eine weitere Sicherung ist die sogenannte Restschuldversicherung. Diese sichert letztendlich den Darlehensnehmer beispielsweise vor Tod oder unvorhergesehener Arbeitsunfähigkeit. Gleichzeitig stellt die Bank, die das Darlehen vergibt, damit sicher, dass sie ihr Geld tatsächlich zurück erhält, egal welche unvorhergesehenen Situationen eintreffen.